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Hier werden die Erzeugungsverluste nicht mit eingerechnet, der Bedarf beträgt somit 254,15 kWh. Dieser Wert wird im letzten Schritt noch mit der Nutzfläche An multipliziert (im Beispiel 207,4 m²). Daraus errechnet sich ein Wärmebedarf von ca. 52.710 kWh. Eine geringe Abweichung kann aufgrund von Rundungsdifferenzen auftreten.
Hinweis | ||
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Für das EEWärmeG wird der Wärme-/Kältebedarf das Gebäudes ohne die Erzeugungsverluste und (sofern vorhanden) die Gutschriften der Lüftungsanlage berechnet s. DIN 18599 Beiblatt 2. |
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