Brennstoffzellen können nach DIN 4701-10:2003-08 und nach DIN 18599:2011-12 bisher nicht bilanziert werden.Nach den KFW FAQ technische Mindestanforderungen 5.38 (Brennstoffzellen, Bewertung), können diese in der EnEV Berechnung als KWK-Anlage (18599:2018 berechnet werden.
Aktuell wird dies in die Energieberatersoftware eingearbeitet und demnächst zur Verfügung stehen.
Alternativ können Brennstoffzellen bis dahin als Nah-/Fernwärme aus KWK ) bilanziert werden, mit dem entsprechenden Primärenergiefaktor s. Auszug.
Quelle: Infoblatt Energieeffizient Bauen und Sanieren - Wohngebäude//Liste der Technischen FAQ (Stand 04/2018)
Link: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004242_Info_Techn_FAQ_151-152-153-430.pdfin der BIlanzierungssoftware hinterlegt werden.