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Für den sommerlichen Wärmeschutz gibt es einige Zuschläge die auf sich positiv auf den Szul auswirken. Doch nicht immer wird der Zuschlag angerechnet.

 Zuschlag für Sonnenschutzverglasung

Nach DIN 4108-2:2013 darf der Zuschlag angesetzt werden wenn folgende Parameter zugrunde liegen

-          Bei Sonnenschutzverglasung (g) ≤ 0,4 1                  

-          Gesamtdurchlassgrad (gtot) < 0,4

1 Die Fußnote der DIN 4108-2:2013 sagt weiterhin: „Als gleichwertige Maßnahme gilt eine Sonnenschutzvorrichtung, welche die diffuse Strahlung nutzerunabhängig permanent reduziert und hierdurch ein gtot  0,4 erreicht wird.  Dazu haben Sie innerhalb des sommerlichen Wärmeschutzes den Haken "Sonnenschutz permanent".

Zuschlag für Nordorientierung

Nach DIN 4108-2:2013 darf der Zuschlag angesetzt werden bei Nord-, Nordost- und Nordwestorientierte Fenster soweit die Neigung gegenüber dem Horizont >60° ist sowie Fenster, die dauernd vom Gebäude selbst verschattet sind (Fs-Wert von 1).