Für den sommerlichen Wärmeschutz gibt es einige Zuschläge die auf sich positiv auf den Szul auswirken. Doch nicht immer wird der Zuschlag angerechnet.
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Zuschlag für Sonnenschutzverglasung
Nach DIN 4108-2:2013 darf der Zuschlag angesetzt werden wenn folgende Parameter zugrunde liegen
- Bei Sonnenschutzverglasung (g) ≤ 0,4 1
- Gesamtdurchlassgrad (gtot) < 0,4
1 Die Fußnote der DIN 4108-2:2013 sagt weiterhin: „Als gleichwertige Maßnahme gilt eine Sonnenschutzvorrichtung, welche die diffuse Strahlung nutzerunabhängig permanent reduziert und hierdurch ein gtot 0,4 erreicht wird. Dazu haben Sie innerhalb des sommerlichen Wärmeschutzes den Haken "Sonnenschutz permanent".
Tipp | ||
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Mit dem Haken "Sonnenschutz permanent" erhalten Sie demnach ebenfalls den Zuschlag für Sonnenschutzverglasung auch, wenn g/gtot nicht innerhalb der obigen Parametern liegen |
Zuschlag für Nordorientierung
Nach DIN 4108-2:2013 darf der Zuschlag angesetzt werden bei Nord-, Nordost- und Nordwestorientierte Fenster soweit die Neigung gegenüber dem Horizont >60° ist sowie Fenster, die dauernd vom Gebäude selbst verschattet sind. Bei einem abweichenden FS-Wert gilt der Zuschlag nicht.
Um den Zuschlag für die Nord-Orientierung zu erhalten, gilt nach DIN 4108-2: 2013-08: Nord-, Nordost- und Nordwest-orientierte Fenster soweit die Neigung gegenüber der Horizontalen > 60 ° ist sowie Fenster, die dauernd vom Gebäude selbst verschattet sind
Das ist im Energieberater so umgesetzt, dass der Zuschlag für die Nordoroentierung gesetzt wird, wenn
Orientierung N, NO und NW + Fensterneigung > 60 °
Orientierung N, NO und NW + Fensterneigung < 60 ° + dauernd vom Gebäude selbst verschattet und damit habne haben wir die Bedingungen aus der Norm umgesetzt
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