Lösung
Hinweis |
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Aufgrund der Neuerungen ab 1.1.2022 der KÜO, wird für Sondereigentümer in den einzelnen Nutzungseinheiten/Wohneinheiten ebenfalls eine FSG-Gebühr (Grundwert je Gebäude einschließlich der ersten Nutzungseinheit) erzeugt. |
Beispiel:
Wir haben zwei von drei Wohneinheiten, die einen Eigentümer eingetragen haben (Sondereigentümer).
Daher erhalten wir in der Gebührentabelle in der Hausakte folgende Aufteilung :
3x die Gebühr FSG :
1x für die LGS selbst
2x für die beiden Sondereigentümer
Wie man hier sieht, ist keine FSN (Grundwert für jede weitere Nutzungseinheit) vorhanden, weil eine Nutzungseinheit in der FSG (Grundwert) enthalten ist.
WICHTIG:
Erhalten Sie trotz hinterlegtem Eigentümer in der Nutzungseinheit/Wohneinheit keine FSG Gebühr, kontrollieren Sie bitte, ob der Eigentümer auch einen Nachnamen eingetragen hat.
WICHTIG:
Falls die Gebühr FSG in der Hausakte berechnet werden sollte, obwohl kein Eigentümer in der Nutzungseinheit/Wohneinheit eingetragen ist, kontrollieren Sie bitte, ob eine leere Verknüpfung oder eine falsche nicht gewünschte Adresse hinterlegt hinterlegt ist.
Diese kann man über das blaue Pfeilicon entfernen: