nach EnEV
Sofern ein Anbau an ein Bestandsgebäude angebaut wird und eine neue Heizung eingebaut wird, kann dies nach EnEV § 9 Abs. 5 bilanziert werden. Hierzu werden der Bestand und der neu hinzukommende Gebäudeteil im Projekt eingegeben. Über die Funktion im EnEV Grenzwertdialog „Anbau/Ausbau > 50 m² + neue Heizung“ kann der Rechenansatz aktiviert werden, dazu müssen im Nachgang alle Bauteile die zum Anbau gehören über den Haken in der Hüllflächentabelle aktiviert werden.
...
Berechnung aktivieren:
Bauteile deklarieren:
nach GEG
Seite einschließen | ||||
---|---|---|---|---|
|