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nach EnEV

Sofern ein Anbau an ein Bestandsgebäude angebaut wird und eine neue Heizung eingebaut wird, kann dies nach EnEV § 9 Abs. 5 bilanziert werden. Hierzu werden der Bestand und der neu hinzukommende Gebäudeteil im Projekt eingegeben. Über die Funktion im EnEV Grenzwertdialog „Anbau/Ausbau > 50 m² + neue Heizung“ kann der Rechenansatz aktiviert werden, dazu müssen im Nachgang alle Bauteile die zum Anbau gehören über den Haken in der Hüllflächentabelle aktiviert werden.

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Berechnung aktivieren:

Bauteile deklarieren:

nach GEG

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§ 51 Anforderung bei Erweiterung und Ausbau
§ 51 Anforderung bei Erweiterung und Ausbau