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Wie wird die FSG Gebühr berechnet und wie hängt diese mit den Nutzungseinheiten zusammen? 

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Aufgrund der Neuerungen ab 1.1.2022 der KÜO, wird für Sondereigentümer in den einzelnen Nutzungseinheiten/Wohneinheiten ebenfalls eine FSG-Gebühr (Grundwert je Gebäude einschließlich der ersten Nutzungseinheit) erzeugt.


Beispiel:

Wir haben zwei von drei Wohneinheiten, die einen Eigentümer eingetragen haben (Sondereigentümer).



Daher erhalten wir in der Gebührentabelle in der Hausakte folgende Aufteilung :

3 x die Gebühr FSG (zusammengefasst in einer Position): 

1 x für die LGS Liegenschaft selbst
2 x für die beiden Sondereigentümer



Wie man hier sieht, ist keine FSN (Grundwert für jede weitere Nutzungseinheit) vorhanden, weil eine Nutzungseinheit in der FSG (Grundwert) enthalten ist.


WICHTIG:

Erhalten Sie trotz hinterlegtem Eigentümer in der Nutzungseinheit/Wohneinheit keine FSG Gebühr, kontrollieren Sie bitte, ob in dem Feld Eigentümer auch ein Nachname hinterlegt ist.


WICHTIG: 

Falls die Gebühr FSG in der Hausakte berechnet werden sollte, obwohl kein Eigentümer in der Nutzungseinheit/Wohneinheit eingetragen ist, kontrollieren Sie bitte, ob eine leere Verknüpfung oder eine nicht gewünschte Adresse hinterlegt ist.

Diese kann man über das blaue Pfeilicon entfernen:







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