Frischwasserstationen können nach DIN 4701-10:2003-08 und nach DIN 18599:2011-12 bisher nicht 2018 bilanziert werden.
Nach den KFW FAQ technische Mindestanforderungen 5.35 (Frischwasserstationen (Wohnungsstationen), Abbildung), können diese in der EnEV Berechnung als Zirkulationsleitung bilanziert werden s. Auszug.
Quelle: Infoblatt Energieeffizient Bauen und Sanieren - Wohngebäude//Liste der Technischen FAQ (Stand 04/2018)
Link: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004242_Info_Techn_FAQ_151-152-153-430.pdfDie Eingabe in die Energieberatersoftware wird derzeit implementiert und mit Version 11.5 ausgeliefert.
Wohnungsstationen (erst ab Version 11.5) VORSCHAU
Wohnungsstationen sind Wärmeübergabestationen in den einzelnen Wohnungseinheiten, die über eine zentrale Heizungsanlage mit der Wärme für den Heizungs- und Warmwasser-Bedarf der Wohneinheit versorgt werden. Die Wärmeübergabe erfolgt über einen Wärmetauscher, so dass hierbei kein Wasseraustausch stattfindet. Deshalb kann kein Legionellenproblem bei der Warmwasserversorgung entstehen, woraus sich die alternative Bezeichnung "Frischwasserstation" ergibt. Damit das Warmwasser zu jeder Zeit unmittelbar zur Verfügung steht, muss die Heizungsanlage die gesamte Zeit durchgängig im Betrieb sein, auch im Sommer. Reicht die Temperatur des zentralen Heizwassers für das Warmwasser nicht aus, wird es in der Wohnungsstation durch einen elektrischen Durchlauferhitzer weiter auf die erforderliche Temperatur erhitzt.
In der Erfassung wird bei einer Wohnungsstation die Heizungsseite ganz normal erfasst. Die Wohungsstation wird auf der Trinkwasserseite über den Erfassungsassistenten als Wärmeerzeuger "über die Heizungsanlage - Wohungsstation" angelegt. Sie ist dann automatisch mit dem Heizungsstrang verknüpft. Bei mehreren Strängen kann die Verknüpfung zum gewünschten Heizungsstrang manuell gewählt werden. Auf der Warmwasserseite fallen in der Erfassung nur die Anbindeleitungen in der Verteilung an. In der Bilanzierung wird der Warmwasserbedarf und die Verteilungsverluste der Wohneinheiten an die verknüpfte Heizungsverteilung weitergereicht und ab da auf der Heizungsseite weiter bilanziert. Auf der Warmwasserseite geht nur die elektrische Nachheizung ein, soweit diese erforderlich ist, um die notwendige Warmwassertemperatur zu erreichen. Der Anteil der elektrischen Nachheizung ergibt sich direkt aus der Warmwassertemperatur auf der Heizungsseite (Auslegungstemperaturen) und der notwendigen Mindesttemperaturdifferenz in der Übergabestation (standardmäßig 5°C).