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Die Registriernummer kann wie gewohnt über die DIBt-Registrierstelle im Internet abgerufen werden. Hier wird bei der Anforderung von Registriernummern beim DIBt zusätzlich die Angabe der Gesetzesgrundlage gefordert. Hier kann dann zwischen "ENEV" und "GEG-2020" unterschieden werden.Eine solche Unterscheidung ist zz. bei der automatischen Anforderung noch nicht möglich.
Die erstellten Energieausweise können dann noch nachträglich geprüft werden.
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