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Frage
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Wie wird die FSG Gebühr berechnet und wie hängt diese mit den Nutzungseinheiten zusammen?
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Lösung
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Aufgrund der Neuerungen ab 1.1.2022 der KÜO, wird für Sondereigentümer in den einzelnen Nutzungseinheiten/Wohneinheiten ebenfalls eine FSG-Gebühr (Grundwert je Gebäude einschließlich der ersten Nutzungseinheit) erzeugt. |
Inhalt | ||
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Beispiel 1 : ohne Sondereigentümer in den Wohneinheiten :
Es ist kein Sondereigentümer hinterlegt :
Daher erhalten wir in der Gebührentabelle in der Hausakte folgende Aufteilung :
1 x die Gebühr FSG (zusammengefasst in einer Position) :
1 x für die Liegenschaft selbst
Beispiel 2 : mit nur einem Sondereigentümer in den Wohneinheiten :
Es sind zwei Wohneinheiten vorhanden, aber nur in einer Wohneinheit ist ein Sondereigentümer hinterlegt :
Daher erhalten wir in der Gebührentabelle in der Hausakte folgende Aufteilung :
2 x die Gebühr FSG (zusammengefasst in einer Position) :
1 x für die Liegenschaft selbst
1 x für die beiden den Sondereigentümer
Beispiel 3 : mit mehreren Sondereigentümern in den Wohneinheiten :
Es sind zwei von drei Wohneinheiten vorhanden, die einen Eigentümer eingetragen haben (Sondereigentümer).
Daher erhalten wir in der Gebührentabelle in der Hausakte folgende Aufteilung :
3 x die Gebühr FSG (zusammengefasst in einer Position) :
1 x für die Liegenschaft selbst
2 x für die beiden Sondereigentümer
Wie man hier sieht, ist keine FSN (Grundwert für jede weitere Nutzungseinheit) vorhanden, weil eine Nutzungseinheit in der FSG (Grundwert) enthalten ist.
WICHTIG:
- Erhalten Sie trotz hinterlegtem Eigentümer in der Nutzungseinheit/Wohneinheit keine FSG Gebühr, kontrollieren Sie bitte, ob in dem Feld Eigentümer auch ein Nachname hinterlegt ist.
2. Falls die Gebühr FSG in der Hausakte berechnet werden sollte, obwohl kein Eigentümer in der Nutzungseinheit/Wohneinheit eingetragen ist, kontrollieren Sie bitte, ob
eine leere Verknüpfung oder eine nicht gewünschte Adresse hinterlegt ist.
Diese kann man über das blaue Pfeil-Icon entfernen:
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